Bewerbung als Haushüter
Nicht jeder kann Haushüter werden
- Rentner / Pensionäre ab dem 60. Lebensjahr. Als Altersgrenze für Neu-Haushüter gilt der Geburtsjahrgang 1941. Dies gilt für alle Bewerber ab Oktober 2009.
- Frührentner und Altersteilzeitler ebenfalls.
- Arbeitslose frühestens nach der Vollendung des 58 Lebensjahres, wenn sie sich mit dem Arbeitsamt als "nicht mehr vermittelbar" vereinbart haben, also 13 Wochen meldefreie Zeit haben.
- Damen und Herren, die finanziell unabhängig sind und die ihren Lebensunterhalt nicht auf die Einkünfte als Haushüter stützen müssen.
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